Welches ethische Selbstverständnis gilt in der Mediation?

Als Mediator bekenne ich mich zu einem ethischen Selbstverständnis, das Fairness, Transparenz und Professionalität gewährleisten soll:

  • Als Mediator bin ich neutral in der Sache und allparteilich allen beteiligten Personen gegenüber.
  • Ich arbeite unabhgängig und objektiv
  • Ich garantiere die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz bereits in der Phase des Vorgespräches, insbesondere im Hinbklick auf Details wie Vergütung, Freiwilligkeit, Dauer der Mediation, Verschwiegenheit, rechtliche Rahmenbedingungen, Ergebnissoffenheit des Prozesses, etc.
  • Ich bekenne, einen Fall nicht anzunehmen, wenn gesetzliche oder moralische Gründe dagegen sprechen (wie beispielsweise Befangenheit, emotionale Berührung, etc.)
  • Ich bin überzeugt vom positiven Menschenbild, das besagt, dass jeder Mensch das Potenzial zur Lösung der eigenen Konflikte in sich trägt. Dieses Menschenbild ist Grundlage meiner Arbeit als Mediator.
  • Ich garantiere die nötige und geforderte Professionalität einerseits durch meine Ausbildung (nach §5 MediationsG und ZMediatAusbV), sowie durch stetige Fortbildungen.

Die ethischen Grundsätze beschreiben die Art und Weise, wie ich als Mediator den Medianden (Konfliktparteien) und der Arbeit als Mediator generell entgegentrete.

Ich bekenne mich zum ethischen Selbstverständnis des Bundesverbandes Mediation, das unter https://www.bmev.de/ueber-den-verband/ethik.html nachzulesen ist.

Dieses beruht auf dem Euroäischen Verhaltendkodex für Mediatoren, nachzulesen unter: https://www.bmev.de/ueber-den-verband/ethik/eu-verhaltenskodex.html