Welche Grundsätze gelten in der Mediation?

Für die Mediation gelten Grundsätze. Diese sind nicht nur essenziell für die Erfolgsaussichten des Verfahrens, sondern darüber hinaus Voraussetzung für die Eröffnung des Mediationsverfahrens (dies wird im Vorgespräch bereit geklärt):

 

Voraussetzungen auf Seiten der Medianden:

  • Es muss ein in der Sache mediierbarer Konflikt vorliegen (nicht mediierbar sind beispielsweise Konflikte, bei deren Austragung bereits höhere Eskalationsstufen erreicht bzw. Straftaten begangen wurden.)
  • Der Konflikt muss von beiden Seiten anerkannt werden
  • In diesem Konflikt darf kein Rechtsstreit anhängig sein. Wenn doch, muss für diesen für die gesamte Dauer des Mediationsverfahrens eine Aussetzung vereinbart werden.
  • Beide Konfliktparteien müssen freiwillig an der Mediation teilnehmen
  • Beide Konfliktparteien müssen sich ihrer Eigenverantwortung bewusst sein.
  • Es muss beiderseitig der Wille zur gütlichen Konfliktbeilegung vorhanden sein.
  • Beide Konfliktparteien müssen sich vor Verfahrensbeginn über die zwingende Voraussetzung des fairen und wertschätzenden Miteinanders bewusst sein.