Worin unterscheidet sich eine Mediation von einer Rechtsberatung?

Mediation ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Es wird also kein juristischer Rat oder etwa eine juristische Lösung angeboten.

Bei einem Rechtsstreit oder einer rechtlichen Beratung erörtern Juristen, inwiefern eine Forderung sich durch geltendes Recht durchsetzen lässt oder nicht. Im Einzelfall kann zwar am Ende verhandelt werden, jedoch geht es hier ausschließlich um die Anwendung von Gesetzestexten. Persönliche Gefühle oder Bedürfnisse der Konfliktparteien spielen in einem Rechtsstreit keine Rolle.

Die Mediation hingegen legt den Fokus auf das gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Konfliktparteien. In der Phase der Lösungsfindung wird zwar eine Vereinbarung angestrebt, die wiederum mit geltendem Recht vereinbar sein muss (was ggf. von den Medianden selbst zu prüfen ist), jedoch geht es im Kern um die Wiederherstellung einer guten Beziehung zwischen beiden Parteien und um das Erkennen der beiderseitigen Gefühle und Bedürfnisse, die hinter dem Konflikt liegen.

Während bei einem Rechtsstreit die Anwälte ihre Klienten fachlich beraten und darüber hinaus bevollmächtigt werden, deren Interessen auch vor Gericht zu vertreten, ist ein Mediator in seiner Rolle neutral vermittelnd und moderierend, während die Konfliktparteien im Rahmen der Mediation für sich selbst sprechen.

Beim Rechtsstreit verliert der eine, was der andere gewinnt - bei der Mediation gewinnen bestenfalls beide.